In unserem Lager finden über 2000 Ausgaben an Unterrichts- und Spielliteratur. Insbesondere für Streicher, Blockflöten, Gitarre und Klavier sowie Notenpapiere und Chormappen. Selbstverständlich recherchieren und bestellen wir für Sie sämtliche lieferbaren Noten.
Außerdem haben wir langjährige Erfahrung in der Beschaffung von Leihmaterialien für Chor- und Orchesterwerke.
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Zu Ihrer Information: Für Verlagserzeugnisse hat der Gesetzgeber die Ladenpreisbindung bestehen lassen, um die Vielfalt des Angebots an Noten und Musikbüchern zu ermöglichen. Der Ladenpreis wird von den Verlagen festgesetzt. Der Musikalienhandel erhält eine feste Handelsspanne, mit der er seine Kosten abdecken muß. Die Ladenpreisbindung bietet folgende Vorteile: Sie erhalten Noten und Bücher überall zum gleichen Preis, sei es auf dem Land oder in der Großstadt, sei es in einer kleinen oder großen Musikalienhandlung. Sie können aus dem reichen Angebot verschiedenartigster Noten und Bücher wühlen. Gut verkäufliche Werke ermöglichen es den Verlagen, auch selten gefragte Titel anzubieten. Ebenso kann der Händler mit den schneller absetzbaren Titeln seinen Beratungsservice und die Lagerhaltung der sich langsam absetzenden Titel finanzieren. Dem System der Ladenpreisbindung droht keine Gefahr, solange die "Lückenlosigkeit" gegeben ist. Der Händler ist durch Verträge verpflichtet, die Ladenpreisbindung einzuhalten. Bei Verstößen drohen ihm erhebliche Konventionalstrafen. Sollte das Bundeskartellamt zu der Meinung kommen, daß die Ladenpreisbindung nicht konsequent, d. h. nicht lückenlos, angewendet wird, würde dies aufgehoben werden. Was würde dies bedeuten? Branchenfremde Anbieter wie z. B. Supermarktketten, Discounter etc. würden versuchen, die schnell absetzbaren Titel über ruinöse Preiskämpfe zu verkaufen. Die weniger gängigen Noten und Musikbücher würden dem traditionellen Handel verbleiben. Die Chancen, dort kostendeckend arbeiten zu können, verschwinden, und die Notenabteilungen der Musikalienhandlungen müßten aufgegeben werden. Solche Erfahrungen konnte man bereits in Frankreich sammeln, wo vorübergehend die Ladenpreisbindung aufgehoben wurde. Die Konsequenzen hießen dann auch für uns: Die Vielfalt des Musiklebens würde schlagartig verschwinden, weil seltenere Notenausgaben nicht mehr oder nur zu extrem hohen Preisen zu beschaffen wären.
Im Preis der Noten und Musikbücher sind viele Kostenfaktoren verborgen. Kosten des Verlages: Autorenhonorar Lektoratskosten Satz, Druck- und Bindekosten Lagerkosten Vertriebskosten / Werbekosten Verwaltungskosten. Kosten des Handels: Beratung des Kunden / Personalkosten Kosten des Warenlagers Miet- und Einrichtungskosten Werbekosten Warenbezugskosten Verwaltungs- und EDV-Kosten. Im Vergleich zum Buchhandel erscheinen Noten und Musikbücher gemessen an ihrem Umfang oft als "teuer". Noten und Musikbücher erreichen aber selten hohe Auflagen, mit Ausnahme der über Jahrzehnte eingeführten Unterrichtswerke. Aber auch hier gibt es durch die unterschiedlichsten pädagogischen Auffassungen eine immer größere Aufsplittung. So sind mittlerweile 40 Klavierschulen lieferbar! Vor 20 Jahren gab es 5 verschiedene Notenausgaben der Solo-Violinsonaten von Bach, heute sind es mindestens 12 Ausgaben! Daher ist der Großteil der Noten- und Musikbuchproduktion mit dem wissenschaftlichen Fachbuch des Buchhandels zu vergleichen, das auch nicht mit "Bestsellerpreisen" existieren kann.
Überwiegend werden solche Ausgaben aus dem Ausland benötigt, die urheberrechtlich geschützt sind. Dies Ausgaben sind auch dort schon höher im Preis als vergleichbare "freie" Ausgaben. Aufgrund oft höherer Porto- und Überweisungskosten ist es nicht möglich, den amtlichen Umrechnungskurs der Preisbildung zu Grunde zu legen.
Der Buchhandel verfügt über ein viel größeres Netz an Verkaufsstellen als der Musikalienhandel. Dies ist auch einfach zu erklären. Im Prinzip ist jeder, der lesen kann, ein Kunde des Buchhandels. Durch diese viel größere Nachfrage konnte ein Liefersystem aufgebaut werden, durch das innerhalb von 24 Stunden die wichtigsten Titel lieferbar sind. Doch das weitverzweigte, auch internationale Angebot der Noten- und Musikbuchproduktion kann kein Großhändler kostendeckend führen. Deshalb muß der Musikalienhändler einen großen Teil seiner Ware direkt bei den in- und ausländischen Verlagen bestellen.
Aufgrund des deutschen Urheberrechtes sind die Werke eines Autors bis 70 Jahre nach seinem Tod geschützt. Auch das Ausland kennt ähnliche Schutzfristen. Dies bedeutet, daß das Werk innerhalb dieser Frist nur von dem Verlag verbreitet werden darf, den der Autor hierzu beauftragt hat. Diese Ausgaben sind häufig höher im Preis als im Umfang vergleichbare Ausgaben "freier" Autoren, da der "geschützte" Autor bzw. seine Erben einen Anteil aus dem Verkaufspreis erhalten.
Das Urheberrecht bezweckt den Schutz der persönlichen geistigen Schöpfung namentlich im Bereich von Literatur und Kunst (§2 UrhG). Dieser Schutz endet nach Ablauf von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers. Der gesetzliche Schutz umfasst die illegale Verwendung eines Werkes sowie die Entlehnung von Werksbestandteilen. Eine Bearbeitung darf daher nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Urhebers erfolgen. Nach Ablauf der Schutzfrist werden die Werke frei; für den Bereich "Musik" bedeutet dies: jeder Komponist darf sich der frei gewordenen Musikliteratur bedienen, sofern nicht in Bearbeiterrechte Dritter eingegriffen wird.